Sachverständiger Grafschaft

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Oskar Wann Grafschaft

Oskar Wann

Bausachverständiger und Baugutachter

Burgstraße 2
53501 Grafschaft
Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) info@bauexperts-grafschaft.de

Qualifikation

  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung D2
  • Immobilienwertermittler (TRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Grafschaft steht Ihnen Herr Oskar Wann als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Oskar Wann kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Grafschaft, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Grafschaft kommen bzw. sich nicht in Grafschaft auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Grafschaft - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Grafschaft liegt im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz und zählt rund 11.000 Einwohner. Die Gemeinde setzt sich aus mehreren Ortsteilen zusammen und ist bekannt für ihre landschaftlich reizvolle Lage zwischen den Weinbergen des Ahrtals und der Nähe zur Rheinschiene.

Infrastruktur und Freizeitmöglichkeiten in Grafschaft

Grafschaft ist über die Autobahnen A61 und A565 hervorragend angebunden – Bonn, Köln oder Koblenz sind in kurzer Zeit erreichbar. Ein breit gefächertes Angebot an Schulen, Kindergärten und Einkaufsmöglichkeiten sorgt für eine gute Grundversorgung. Zudem sind große Arbeitgeber wie Haribo im Industriepark Grafschaft angesiedelt, was die Gemeinde auch wirtschaftlich attraktiv macht.

Für Freizeit und Erholung bieten sich Wander- und Radwege durch Weinberge, Felder und Wälder an. Das Ahrtal mit seinen bekannten Weinfesten liegt direkt vor der Haustür, und auch kulturelle Veranstaltungen in Bonn oder Bad Neuenahr-Ahrweiler sind schnell erreichbar.

Immobilienmarkt in Grafschaft

Der Immobilienmarkt in Grafschaft ist stark nachgefragt, vor allem wegen der attraktiven Lage zwischen ländlicher Ruhe und städtischer Nähe. Beliebt sind Einfamilienhäuser in den Ortsteilen mit gewachsenem Charakter, daneben entstehen Neubaugebiete für junge Familien.

Die Kaufpreise für Häuser liegen im Schnitt zwischen 3.000 – 4.000 €/m², Eigentumswohnungen bewegen sich meist zwischen 2.800 – 3.500 €/m². Mieten rangieren je nach Ausstattung und Lage zwischen 9 – 11 €/m². Durch die gute Verkehrsanbindung und die hohe Lebensqualität gilt Grafschaft als zukunftssicherer Wohnstandort sowohl für Eigennutzer als auch für Investoren.

Ihre Bausachverständigen in Grafschaft

Unsere Sachverständigen in Grafschaft unterstützen Sie zuverlässig bei Immobilienbewertungen, der Feststellung von Baumängeln oder der Begleitung von Bauvorhaben. Mit lokaler Erfahrung und technischem Know-how sorgen wir für Klarheit und Sicherheit rund um Ihre Immobilie.

Warum Bauexperts Grafschaft

  • Fundierte Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes
  • Objektive Gutachten und praxisnahe Beratung
  • Komplettes Leistungsspektrum von Wertermittlung bis Baubegleitung

 

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